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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Schneider & Co. AG, St. Gallen

 

1 Geltungsbereich der AGB

Die vorliegenden AGB sind für Lieferungen, Dienstleistungen und Installationen der Schneider & Co. AG (nachfolgend Schneider genannt) gültig. Vorhandene und eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, Bestellers oder Käufers (nachfolgend Besteller genannt) werden wegbedungen.

 

2 Angebotsgültigkeit

Angebote von Schneider sind, sofern nichts anderes angegeben, 2 Monate ab Ausgabedatum gültig.

 

3 Preis

Alle Preisangaben verstehen sich rein netto exkl. MWST und in Schweizer Franken (CHF). Allfällige Preisänderungen auf Grund von Währungsschwankungen oder Technologiewandel sind vorbehalten.

 

4 Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage rein netto ab Rechnungsdatum. Gerät der Besteller in Verzug, so erhebt Schneider Anspruch auf 5% Verzugszins sowie Mahn-‚ Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten. Weiter ist Schneider berechtigt, sämtliche Leistungen unverzüglich einzustellen.

 

5 Lieferfristen und Lieferungen

Für Lieferfristen von Produkten und Apparaten können nur Richtangaben gemacht werden, da die Herstellerangaben massgebend sind und diese je nach Marktsituation kurzfristig ändern können. Der Versand von Produkten und Apparaten erfolgt auf Gefahr des Bestellers.

 

6 Material

Es wird handelsübliches (Installations-) Material verwendet. Sonderwünsche bezüglich Materialien sind im Vertrag zu regeln. Für vom Kunden geliefertes Material wird keine Haftung übernommen.

 

7 Termine

Kann der Besteller die notwendigen Voraussetzungen für eine termingerechte Erfüllung gemäss Vertrag nicht gewährleisten, ist Schneider von der Einhaltung der vereinbarten Termine entbunden. Ansonsten verpflichtet sie sich die Termine einzuhalten.

 

8 Eigentumsvorbehalt

Waren, Werke und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Schneider. Kommt der Besteller mit der Bezahlung in Verzug, so hat Schneider das Recht unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten.

 

9 Prüfung, Mängelrüge und Abnahme

Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Produkte, Materialien und Leistungen sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller seine Prüfpflicht, gilt die Lieferung als vorbehaltlos akzeptiert. Sofortige Rügepflicht gilt auch für alle Dienstleistungen und verdeckte Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren. Die Mängelbehebung erfolgt innert angemessener Frist.

 

10 Eigentums- und lmmaterialgüterrecht

Das Eigentums- und Immaterialgüterrecht an allen Projekten, Zulassungen, Software, Zeichnungen, Schemata, Plänen, Berechnungen und an sonstigen Unterlagen bleibt bei der Firma Schneider.

 

11 Lizenzen

Der Besteller ist für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen verantwortlich und bestätigt diese gelesen und verstanden zu haben. Schneider haftet nicht für Forderungen Dritter oder Herstellern auf Grund Nicht-Einhaltens dieser Lizenzbestimmungen.

 

12 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ist in der Auftragsbestätigung im Werkvertrag festgelegt. Nicht enthaltene Leistungen werden zu den bei der Ausführung gültigen Preisen zusätzlich verrechnet.

 

13 Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination

Die Verantwortung für die Koordination der verschiedenen Unternehmen im Bauvorhaben liegt beim Besteller resp. bei der Bauleitung. Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination wird separat verrechnet.

 

14 Mengenangaben im Angebot

Die im Angebot aufgeführten Mengenangaben sind approximativ. D.h. sie können unter- oder überschritten werden, ohne dass der Besteller Änderungansprüche an die Einzelpreise geltend machen kann. Die Mengenangaben gelten als Kalkulationsgrundlage für von Schneider gemachte Angebote.

 

15 Pauschal- und Globalverträge

Bei Pauschal- und Globalübernahmen eines Auftrages sind nur Positionen mit Mehr- und Minderleistungen gegenüber dem Vorausmass auszumessen. Die Konditionen des Angebots werden dabei als Faktor bei der Berechnung der Einheitspreise eingesetzt.

 

16 Offerten und Dokumentationen

Dem Kunden überreichte Werke wie Dokumente, Offerten, Zeichnungen etc. bleiben im Eigentum von Schneider. Sie dürfen Drittpersonen, insbesondere Mitbewerbern, nicht zugänglich gemacht werden. Im Übertretungsfalle behält sich Schneider vor, 10% der Angebotssumme als Konventionalstrafe einzufordern.

 

17 Asbest und andere Gesundheitsgefährdende Stoffe

Besteht der Verdacht. dass besondere gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest usw. vorhanden sind, muss Schneider die Risiken eingehend ermitteln und entsprechende Massnahmen einleiten. Der Besteller trägt in jedem Fall die Kosten.

 

18 Durchbrüche, Kernbohrunqen, Schlitze

Schneider lehnt jede Haftung für Beschädigungen an bestehenden, verdeckten Leitungen ab, von denen sie keine Kenntnis hatte oder haben konnte.

 

19 Anschluss von Anlagen Dritter

Fremd errichtete Anlagen Dritter werden ohne Beisein des Errichters nicht in Betrieb genommen. Die Richtigkeit des Anschlusses und die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Anlage sind mittels Protokoll zu bestätigen. Ansonsten wird im Schadenfall jegliche Haftung durch Schneider abgelehnt.

 

20 Haftung

Schneider haftet nur für Sach- und Personenschäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. lm Übrigen wird die Haftung wegbedungen. Des Weiteren haftet sie nicht für entgangene Gewinne und ausgebliebene Einsparungen. Schaden aus Ansprüchen Dritter sowie andere Folgeschäden.

 

21 Leistungen Dritter

Schneider kann die übernommenen vertraglichen Verpflichtungen durch Dritte erfüllen lassen. In diesem Fall haftet Schneider für gehörige Sorgfalt bei der Auswahl und Instruktion der zugezogenen Dritten.

 

22 Diebstahl

Schneider haftet nicht für bereits montiertes oder installiertes Material, welche von Dritten entwendet wurde. Die Kosten für den Materialersatz sowie allfällige Installationskosten sind vom Besteller zu tragen.

 

23 Gewährleistung

Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Abnahme. Für Produkte- und Materiallieferungen von Drittherstellern gelten die entsprechenden Gewährleistungsbedingungen der Hersteller auch gegenüber dem Auftraggeber, Besteller oder Käufer.

 

24 Datenschutz und Geheimhaltung

Schneider verpflichtet sich die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten und Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten. Der Besteller behandelt alle Informationen, die er von Schneider erhält, streng vertraulich. (Insbesondere Codes, Loginnamen, Passwörter usw.) Aus Gründen der Sicherheit im Interesse des Anlagenbesitzers sind, durch alle Beteiligten und wo angebracht, sämtliche schriftlichen Dokumente sowie Hard- und Software vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist Schneider berechtigt, den Besteller als Referenz gegenüber potentiellen Kunden zu verwenden.

 

25 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtstand ist am Sitz von Schneider. Schneider ist aber auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu belangen. Das Rechtverhältnis untersteht ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht. Die Bestimmungen des «Wiener Kaufrechts» (CISG) sowie die Kollisionsnormen des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht sind ausdrücklich wegbedungen.

 

 

 

St. Gallen, 21. Februar 2018

 

Schneider & Co. AG

Elektrotechnische Unternehmungen

Brühlgasse 25

9004 St. Gallen

+41 71 228 88 88

www.schneider-elektro.ch

kontakt@schneider-elektro.ch

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Telefon: 071 228 88 88

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